Operationsvollmacht
Jede Operation stellt im Prinzip eine Körperverletzung des Menschen dar,
die einer mündlichen oder schriftlichen Einwilligung des Patienten bedarf.
Selbstverständlich wägt der Chirurg (oder Arzt und Operateur) den Nutzen
gegenüber den Risiken der Operation ab.
Letztlich muss aber der Patient selber entscheiden, ob er eine
Operation durchführen lassen,
oder den Nachteil einer Nicht-Behandlung in Kauf nehmen will.
Niemand kann zu einer Operation gezwungen werden.
Nur im Notfall gehen Ärzte bei bewusstlosen Patienten von deren stillschweigenden
Einwilligung aus, wenn nur dadurch das Leben des Menschen gerettet werden kann.
Risiken
Der Patient wird vor der Operation vom Operateur über die Risiken einer
Operation aufgeklärt.
Jede Oeffnung der Haut oder einer Körperhöhle kann zu Blutungen, Hämatom (Bluterguss),
Infektion, Eiteransammlung, Wundheilungsstörung, Gefäss-Nerven-Verletzung mit
Gefühlsstörung oder geringfügigen Funktionsausfällen führen.
Diese Risiken liegen unter 1% aller Fälle und werden normalerweise in Kauf genommen,
weil jede Operation eine hohe Erfolgsrate von > 90% hat.
Manchmal werden Korrekturen notwendig oder der Heilungsverlauf verzögert sich,
was aber keinen dauerhaften Gesundheitsschaden nach sich zieht.
Immobilisierung insbesondere der Beine kann zu Thrombose und Embolie führen.
Komplikationen
Komplikationen können Wundheilungsstörung sein, die eine längere Nachbehandlung
erfordern. Auch andere unerwünschte Nebenwirkungen können auftreten, wie
sie auch bei Einnahme von Medikamenten möglich sind (Schmerzen, Schwindel, Hautausschlag von Pflaster).
Im Beipackzettel von Medikamenten sind alle jemals auf der Welt vorgekommenen
Nebenwirkungen beschrieben. Die Zahl und Schweregrad der beschriebenen Ereignisse
versetzt den aufmerksam lesenden Patienten regelmässig in Angst und Schrecken.
Daher ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient unerlässlich,
da der Patient in der häufigen Stresssituation selten sämtliche Eventualitäten
in kurzer Zeit überblicken kann und auf die Erfahrung des Arztes angewiesen ist.
Ausserdem muss er sich während der Operation auf die Sorgfalt des Arztes
verlassen, da er ja nicht selber zuschauen kann.
Kunstfehler
Kunstfehler sind nachweislich falsche Eingriffe, Techniken oder Unterlassungen,
die der medizinischen Lehre und Erfahrung sowie der ärztlichen Sorgfaltspflicht
widersprechen. Sie werden natürlich nie mit Vorsatz geplant,
können aber auch den besten Ärzten unterlaufen, da sie auch nur Menschen sind.
Sie beschäftigen Gerichte und Juristen und müssen durch Gutachter von beiden Seiten
bewiesen und bestätigt werden.
Die ausführlichen deutschen Leitlinien zum aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft
findet →hier,
sie sind weitgehend kongruent mit den schweizerischen.
Typische Risiken und Komplikationen
- Allgemeine Komplikationen
- Blutung
- Thrombose
- Embolie
- Wundheilungsstörung
- Vernarbung
- Infektion, Abszessbildung
- bei Bruch- und Bauchoperationen
- Darmverletzung
- Verstopfung
- Krämpfe
- Verdauungsstörung
- Hodenschmerzen, -absterben
- bei Knochenoperationen mit Verschraubung
- Fehlstellung
- Schraubenlockerung
- Materialbruch
- 2. Operation zur Materialentfernung
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